Meincke Bienmüller Rechtsanwälte PartmbB, Christina Meincke

Vortrag
Eignungs- und Zuschlagskriterien - Die entscheidenden rechtlichen Stellschrauben für die Ausschreibung von Gestalterleistungen

Für die erfolgreiche Gestaltung einer Ausstellung spielen die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Gestalter und Museum und eine gemeinsame Vorstellung über die Ausstellung eine entscheidende Rolle. Die Auswahl des Gestalters erfolgt in einem formalisierten Vergabeverfahren nach vorher festgelegten Kriterien, den Eignungs- und Zuschlagskriterien. Diese Kriterien sind damit von erheblicher Bedeutung für das Verfahren und die gesamte Ausstellung. Das Vergaberecht enthält detaillierte Vorgaben für die Wahl der Eignungs- und Zuschlagskriterien. Je besser sich ein Museum mit den Vorgaben auskennt, desto besser kann es die Kriterien für die eigenen Ziele anpassen. Auch für die Gestalter ist die Kenntnis des Vergaberechts wichtig, um ein Verständnis für das Vorgehen der Museen zu entwickeln oder ggf. Bedenken dagegen anzumelden. Mit dem heutigen Vortrag möchte ich Ihnen wichtige rechtliche Vorgaben für die Wahl der Eignungs- und Zuschlagskriterien erläutern.


Zur Referentin

Christina Meincke ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Vergaberecht. Sie berät öffentliche Auftraggeber, Zuwendungsempfänger und Unternehmen in allen Fragen des Vergaberechts. Zu ihren Mandanten gehören verschiedene Museen aus Berlin und anderen Teilen Deutschlands und Gestalterbüros. Die renommierte Zeitschrift WirtschaftsWoche hat Christina Meincke in ihrem Ranking für das Jahr 2022 als "Top-Anwältin" im Vergaberecht ausgezeichnet.


Kontakt

www.mb-law.de
cm@mb-law.de 


25/04/2023
15.35 Uhr
Vortrag
Christina Meincke, Fachanwältin für Vergaberecht, Meincke Bienmüller Rechtsanwälte PartmbB, Berlin

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